Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet für Versicherte pro Kalenderjahr einen Zuschuss von € 100,00 für gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Mentale Gesundheit, Massagen und Rauchfreiheit an.
Im Bereich Ernährung können Beratungen durch Diaetolog*innen mit dem „SVS-Gesundheitshunderter“ gefördert werden. Die Beratungen können Gewichtsabnahme, -stabilisierung oder -zunahme betreffen. Genauso möglich sind Beratungen in verschiedenen Lebensphasen wie Schwangerschaft, Stillzeit, beim Sport, im Alter… oder zu Unverträglichkeiten und Allergien.
Weitere Informationen über versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Anstragstellung und Einlösung des „Gesundheitshunderter“ finden Sie auf der Website der SVS.