Gesetzliche Grundlagen

Gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf

Diaetolog*innen sind ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf und gehören zur Gruppe der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTDG). Berufsbild, Ausbildung und Tätigkeit sind im sogenannten MTD-Gesetz (BGBl. I Nr. 100/2024) geregelt.

Dies umfasst auch, dass Diaetolog*innen – neben Ärzt*innen – als einzige Berufsgruppe befugt sind,  Menschen bei Vorliegen oder Verdacht einer Erkrankung ernährungstherapeutisch zu behandeln.

Darüber hinaus sind Diaetolog*innen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (§ 38 Abs 1-2), um ihre beruflichen Aufgaben qualitativ hochwertig durchführen zu können und die Patient*innensicherheit zu gewährleisten.

Gesundheitsberuferegister

Seit 2018 ist für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste – so auch Diaetolog*innen – die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung, um im jeweiligen Beruf tätig sein zu dürfen. Erst mit Eintrag in das Gesundheitsberuferegister erhält man die Berufsberechtigung.

Dies ist ein wichtiger Schritt, um der Bevölkerung einen Überblick über die vorhandenen, anerkannten Gesundheitsberufe und die Qualifikationen ihrer Berufsangehörigen zu geben. Die Eintragung muss im Abstand von 5 Jahren verlängert werden.

Weitere Informationen zum Gesundheitsberuferegister und zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Registrierungsbehörden.